Lokal
Stadt Leer: „School’s out“-Party wird untersagt.

Aufgrund der §§ 1, 11, 97 und 100 des niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG[1]), des § 1 Absatz 1 des niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG[2]) und § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG[3]) erlässt die Stadt Leer folgende
Allgemeinverfügung:
- Es wird untersagt, die üblicherweise anlässlich des letzten Schultages eines Schuljahres im Innenstadtbereich stattfindende Schulabschlussfeier (sogenannte „Schools Out Party“) durchzuführen.
- Diese Untersagung gilt für den Zeitraum vom 19.07.2021 bis 23.07.2021.
- Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet der Stadt Leer (Ostfriesland).
- Dieses Verbot gilt auch für jegliche Formen von Ersatzveranstaltung im öffentlichen Raum in der Zeit vom 19.07.2021 bis zum 23.07.2021.
- Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Nummer 1 bis 4 wird gemäß §§ 64 ff. NPOG die Anwendung des unmittelbaren Zwanges angedroht.
- Gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO[4]) wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet.
Begründung zu Nummer 1 – 4:
Gemäß § 11 NPOG können die Verwaltungsbehörden und die Polizei notwenige Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren. Die Stadt Leer ist hier die zuständige Verwaltungsbehörde.
Nach § 2 Nr. 1 a NPOG ist eine Gefahr eine Sachlage, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit eintreten wird. Öffentliche Sicherheit im Sinne der Gefahrenabwehr ist die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung sowie der Bestand und das Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen einerseits und andererseits die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Vermögen der Bürger.
Das Schuljahr 2020/2021 endet am Mittwoch, den 21.07.2021. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre werden an diesem Tag bis zu 700 Schülerinnen und Schüler im Innenstadt- und Hafenbereich von Leer zur Schulabschlussfeier (sogenannte Schools Out Party) erwartet. Dieses Zusammentreffen hat sich über die Jahre bzw. Jahrzehnte entwickelt, es handelt sich um ein loses Zusammentreffen ohne eine verantwortliche Person und ohne konkrete Organisation. Es handelt sich nicht um eine organisierte Veranstaltung, eine verantwortliche Person ist nicht bekannt.
Nach der niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV‑2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30.05.2021 soll jede Person Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, möglichst reduzieren und hat darüber hinaus soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten.
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist in der Regel ein fester Bestandteil der Schulabschlussfeier. Aufgrund des übermäßigen Alkoholeinflusses schwindet das Empfinden für die Distanz, sodass die Akzeptanz zur Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen schwindet.
Indem Schülerinnen und Schüler verschiedenster Schulen sowie Jahrgangsstufen an der Schulabschlussfeier teilnehmen, kommt es unweigerlich zu einer Vermischung dieser Gruppierungen.
Insgesamt besteht durch das Stattfinden der Schulabschlussfeier am 21.07.21 am Leeraner Hafen die konkrete Gefahr des Verstoßes gegen Rechtsvorschriften und im weit gefassten Sinne auch der Einschränkung von Leben und Gesundheit des Umfeldes der Teilnehmer und deren selbst, die es unter der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch Erlass dieser Allgemeinverfügung zu unterbinden gilt.
Die Untersagung der Schulabschlussfeier über den regelmäßigen Veranstaltungstag (letzter Schultag) hinaus, auch für zwei Tage vor und für zwei Tage nach dem üblichen Termin ist geboten, denn es ist damit zu rechnen, dass der Veranstaltungstag verschoben wird, um behördliche Maßnahmen zu verhindern.
Das Veranstaltungsverbot wird auch auf jede ersatzweise geplante Schulabschlussfeier in dem genannten Zeitraum erstreckt, da auch in diesen Fällen mit einer Störung der öffentlichen Sicherheit zu rechnen wäre. Insbesondere eine Verlegung der Schulabschlussfeier lassen nicht erkennen, dass dadurch die prognostizierten Gefahren zu vermeiden wären. Das Veranstaltungsinteresse der Schülerinnen und Schüler tritt angesichts des sich zeigenden Gefährdungspotentials unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens hinter dem öffentlichen Interesse zurück.
Eine genaue räumliche Eingrenzung der Veranstaltung ist nicht möglich. Da die Veranstaltung nicht angemeldet wird, sondern es sich dabei um eine alljährliche Tradition von Schülerinnen und Schülern der umliegenden Schulen handelt, ist ein bestimmter Ort nicht bekannt. In den letzten Jahren fand die Schulabschlussfeier am Leeraner Hafen statt, während davor der Denkmalplatz als Veranstaltungsort herangezogen wurde. Daher ist die Verlegung der Abschlussfeier an einen anderen Ort im Gebiet der Stadt Leer denkbar. Es ist aufgrund dessen mit einer erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit zu rechnen und die Untersagung der Veranstaltung das einzige Mittel, diese zu verhindern.
Die Entscheidung beruht auf einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung. Es ist eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem Schutz der Rechtsordnung und dem Interesse der Schülerinnen und Schüler, die Schulabschlussfeier stattfinden zu lassen, durchzuführen.
Hinsichtlich der Wahl des Mittels ist ein für die Beteiligten weniger einschneidendes nicht ersichtlich. Das angeordnete Verbot ist hinreichend bestimmt und stellt einen relativ geringfügigen Eingriff in die persönlichen Rechte der Teilnehmer dar.
Das Verbot führt zu einer Verringerung der Gefahrenquellen im Hinblick auf die Verbreitung des Corona-Virus und ist für die Zweckförderung geeignet.
Die ausgesprochene Untersagung entspricht dem Grundsatz des geringsten Eingriffs. Eine andere, den gleichen Erfolg herbeiführende und weniger einschneidende Maßnahme, ist zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Allgemeinverfügung nicht ersichtlich.
Das mit dieser Entscheidung verfolgte Ziel, dient dem vorgenannten Zweck der Gefahrenabwehr bzw. der Verhinderung der die Rechtsordnung verletzenden Handlungen von Teilnehmern der Veranstaltung.
Sie ist deshalb geeignet, erforderlich und angemessen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die betroffenen Rechtsgüter und die Rechtsordnung zu schützen. Ein gleichermaßen geeignetes, milderes Mittel steht nicht zur Verfügung.
Es ist daher verhältnismäßig und unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im dringenden Interesse der Gefahrenabwehr geboten bzw. sachgerecht, zum Schutze der Allgemeinheit und hochwertiger Rechtsgüter wie Gesundheit und den Körper der Teilnehmer, dessen Umfeld und im allgemeinen der Bevölkerung, diese Verfügung zu erlassen. Deshalb tritt hier im Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessen das jeweilige Privatinteresse an der Durchführung klar hinter dem öffentlichen Interesse am Schutz der Allgemeinheit sowie der öffentlichen Sicherheit zurück. Demzufolge ist die hier betroffene Maßnahme erforderlich, geeignet und angemessen, die zuvor beschriebenen Gefahrenpotentiale auszuschließen.
Von einer Anhörung kann nach § 28 Absatz 2 Nummer 4 VwVfg abgesehen werden.
Begründung zu Nummer 5:
Für den Fall, dass eine Person dieser Verfügung nicht oder nicht in vollem Umfang entsprechen sollte, wird zur Durchsetzung dieser Verfügung die Anwendung unmittelbaren Zwanges nach den §§ 64, 65, 69, 70 und 74 NPOG angedroht.
Nach § 64 Absatz 1 NPOG kann ein Verwaltungsakt, der auf die Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat. Als Zwangsmittel kommen gemäß § 65 NPOG Ersatzvornahme, Zwangsgeld und unmittelbarer Zwang in Betracht.
Nach § 69 Absatz 6 NPOG können Verwaltungsbehörden oder die Polizei unmittelbaren Zwang anwenden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg entsprechen. Bei der Auswahl des Zwangsmittels ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des geringmöglichen Eingriffs zu beachten, um ein Befolgen dieser Verfügung zu erreichen. Unmittelbarer Zwang kommt vor allem zur Durchsetzung unvertretbarer Handlungen oder Unterlassungen in Betracht. Die Androhung erstreckt sich gegen die Verantwortlichen und Sachen, sowie alle weiteren beteiligten Personen und Sachen.
Sollte dieser Verfügung nicht nachgekommen werden, so ist es im Einzelfall möglich, dass weitgehende geeignete Maßnahmen erforderlich werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Verfügung liegt ein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit vor, womit deshalb die Unterbindung durch unmittelbare polizeiliche Zwangsausübung voll gerechtfertigt ist. Die Zwangsmittel des Zwangsgeldes sowie die Ersatzvornahme sind im vorliegenden Fall untunlich. Die Unterbindung durch unmittelbare polizeiliche Zwangsausübung ist das einzig zuverlässige Mittel, um das Ziel der Verfügung wirksam zu gewährleisten. Es ist darüber hinaus auch verhältnismäßig, da ein gleichermaßen geeignetes, milderes Mittel nicht existiert.
Die Anwendung anderer Zwangsmittel als vermeintlich mildere Mittel sind untunlich, da diese sich aus praktikablen Mitteln zur Durchsetzung des Regelungsgehaltes ausscheiden. Eine effektive Beseitigung der Gefahren kann nicht gleichermaßen zeitnah und effektiv begegnet werden. Ein milderes Mittel steht nicht zur Verfügung.
Nach § 64 Absatz 4 NPOG haben Rechtsbehelfe gegen die Androhung von Zwangsmitteln keine aufschiebende Wirkung.
Begründung zu Nummer 6:
Die Androhung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 VwGO liegt im öffentlichen Interesse. Gemäß § 80 Absatz 1 VwGO hätte eine vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg zu erhebende Klage eine aufschiebende Wirkung.
Es kann aufgrund der Gefahr für die objektive sowie auch subjektive Rechtsordnung nicht hingenommen werden, dass im Falle einer Klage gegen diese Verfügung, die grundsätzlich bis zur endgültigen Entscheidung, die sich ggf. über einen langen Zeitraum hinziehen könnte, hierüber gem. § 80 Absatz 1 VwGO aufschiebende Wirkung hätte, die Möglichkeit besteht, dass Schäden entstehen könnten.
Die rechtliche Überprüfung dieser Verfügung durch einen auszuschöpfenden Verwaltungsrechtsweg kann nicht abgewartet werden, weil sie andernfalls – mangels Vollziehbarkeit – unwirksam wäre. Die Dauer eines Klageverfahrens kann nicht abgewartet werden, da die Veranstaltung in der Zeit vom 19.07.2021 bis zum 23.07.2021 dann schon stattgefunden haben könnte. Es besteht jedoch ein besonderes öffentliches Interesse an einem Schutz der Rechtsordnung, einer Vermeidung vorhersehbarer Rechtsverstöße und damit an einer sofortigen Vollziehbarkeit, welches dem Interesse der Beteiligten überwiegt.
Das private Interesse an der aufschiebenden Wirkung einer etwaigen Klage tritt hier unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens in Abwägung zu dem besonderen Interesse der Allgemeinheit an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zurück. Bei der insoweit vorzunehmenden Interessenabwägung überwog das öffentliche Interesse an einem Schutz der öffentlichen Sicherheit gegenüber den privaten Interessen der Teilnehmer der Schulabschlussfeier, bis zu einer möglichen rechtskräftigen Entscheidung vorläufig vom Vollzug dieser Verfügung verschont zu bleiben. Hinsichtlich der zu erwartenden Gefahrenquellen aufgrund der vorliegenden Erfahrungen und Informationen tritt das private Interesse an der aufschiebenden Wirkung hinter dem öffentlichen Interesse an der Abwehr der Gefahren zurück.
Unter Berücksichtigung des relativ kurzen Zeitraums bis zur Schulabschlussfeier würde im Falle einer Klage nicht mehr mit einer abschließenden Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen sein. Daher ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung im besonderen öffentlichen Interesse geboten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden.
Die Klage hat wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Auf Ihren Antrag kann das oben genannte Gericht die aufschiebende Wirkung jedoch ganz oder teilweise wiederherstellen oder die Aufhebung der Vollziehung anordnen.
[1] Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 17.12.2019 (Nds. GVBl.S. 428)
[2] Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) vom 3. Dezember 1976 (Nds. GVBl. S. 311), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Änd. verwaltungsverfahrensrechtl. Vorschriften vom 24. 9. 2009 (Nds. GVBl. S. 361)
[3] Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. BGBL Jahr 2003 I Seite 102), zuletzt geändert durch Art. 24 Abs. 3 G zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2154)
[4] Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. BGBL Jahr 1991 I Seite 686), zuletzt geändert durch Art. 16 G zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2154)


Anzeige
Papenburg — Emsland: KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE im Test!

KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE: Trekking-E-Bike-Testsieger beeindruckt durch hohe Zuladung und Robustheit
Im aktuellen E‑Bike-Test der Stiftung Warentest wurden elf Trekking-E-Bikes mit Preisen von 2400 bis 3800 Euro auf Herz und Nieren geprüft. Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Modelle besonders robust, sicher und komfortabel auf langen Strecken sind. Das KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE steht mit dem Qualitätsurteil „GUT“ (1,8) auf dem Siegertreppchen. Besonders hervorgehoben hat die Stiftung Warentest die angenehme Sitzposition, den kraftvollen Motor und die hochwertige Verarbeitung. Das zulässige Gesamtgewicht von 170 Kilo setzt „einen Rekord“ in diesem Test (Test 05/2024).
[Video zum Bike direkt von Kalkhoff aus Cloppenburg!]
KALKHOFF ENDEAVOUR 7.B ADVANCE begeistert das Emsland als Testsieger
Maximale Belastbarkeit für grenzenlose Mobilität
„Seit 1919 bauen wir bei Kalkhoff mit großer Leidenschaft Räder mit hoher Zuladungsmöglichkeit. So ermöglichen wir Fahrern ein Maximum an Flexibilität – egal ob Kinderanhänger, Packtaschen oder Wocheneinkauf“, erklärt Silvia Martin, PR-Managerin bei Kalkhoff. „Wir legen großen Wert auf Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität, um ein grenzenloses und freudiges Fahrerlebnis zu gewährleisten.“
Das zulässige Gesamtgewicht des Kalkhoff Plus Bikes von 170 kg wird durch genaue Berechnungen und diverse Belastungstests ermittelt. Durch die sorgfältige Auswahl und Prüfung der Komponenten wird sichergestellt, dass die Räder sicher zu fahren sind.
Das Besondere: Alle Komponenten funktionieren zuverlässig bei jeder Zuladung. Beispielsweise federt die verbaute Gabel sowohl bei kleinem als auch bei großem Gepäck stets gleichbleibend komfortabel ab. „Wir verstehen, dass es für viele Menschen wichtig ist, ihre Einkäufe oder sonstige Gepäckstücke auf dem Fahrrad zu transportieren. Unsere E‑Bikes sind hierfür optimal geeignet und bieten eine hervorragende Möglichkeit, flexibel, umweltbewusst und gesundheitsfördernd unterwegs zu sein, unabhängig vom Alter oder körperlichen Eigenschaften unserer Kunden“, sagt Christian Bolke, Ingenieur und Leiter der Produktentwicklung bei Kalkhoff.
Mit einer solchen Kombination aus hoher Qualität, durchdachtem Design und maximaler Flexibilität setzt das Kalkhoff ENDEAVOUR 7.B ADVANCE neue Maßstäbe im Bereich der Trekking-E-Bikes. Es ist die ideale Wahl für all jene, die ein zuverlässiges, robustes und komfortables E‑Bike suchen, das auch bei hoher Zuladung keine Kompromisse eingeht.
KALKHOFF Fachhändler in Ihrer Nähe Papenburg Emsland
Fachhändler Kalkhoff — Emsland, Rheiderland, Rhauderfehn, Westoverledingen
Kalkhoff ENTICE 5 EXCITE+
Das Kalkhoff ENTICE 5 EXCITE+ ist ein echter Alleskönner unter den E‑Bikes, der mit seiner robusten Bauweise und leistungsstarken Komponenten überzeugt. Ausgestattet mit dem Bosch Performance CX Smart System Antrieb, der beeindruckende 85 Nm Drehmoment liefert, und einem integrierten Bosch PowerTube Akku mit 625 Wh, bietet das ENTICE 5 EXCITE+ eine herausragende Reichweite von bis zu 115 km*.
Leistungsstark und Vielseitig
Dieses Modell glänzt besonders durch seine Vielseitigkeit und das hohe zulässige Gesamtgewicht von bis zu 170 kg. Ob auf der Straße oder im Gelände, das ENTICE 5 EXCITE+ bewältigt alle Herausforderungen mit Leichtigkeit. Die gefederte Federgabel und Sattelstütze sorgen für maximalen Komfort und ermöglichen ein angenehmes Fahrgefühl, selbst auf unebenen Untergründen.
Verschiedene Rahmenformen für jeden Fahrstil
Die Kalkhoff Endeavour Trekking E‑Bikes sind in verschiedenen Rahmenformen erhältlich, darunter Diamant, Trapez, Wave und Comfort. Diese bieten jeweils spezifische Vorteile in Bezug auf Stabilität, Gewicht und Komfort, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden:
- Diamant (DI): Klassische Herrenrahmen für optimale Stabilität und sportliches Design.
- Trapez (TR): Sportliche Variante mit hoher Rahmenstabilität und dynamischer Note.
- Wave (WA): Tiefeinsteiger-Rahmen für maximalen Komfort und sichere Fahreigenschaften.
- Comfort: Weiterentwickelter Wave-Rahmen ohne Oberrohr für eine besonders aufrechte und bequeme Sitzposition auf langen Trekking-Touren.
Perfekt für lange Touren und alltägliche Fahrten
Die Bosch-Mittelmotoren und ‑Akkus der Kalkhoff Endeavour E‑Bikes bieten eine ausgezeichnete Reichweite von 80 bis 150 Kilometern, je nach Motorvariante. Mit unserem Reichweitenrechner kannst du deine individuelle Reichweite einfach berechnen und planen, egal ob für lange Touren oder den täglichen Einsatz.
Das Kalkhoff ENTICE 5 EXCITE+ ist die ideale Wahl für Fahrradliebhaber, die auf der Suche nach einem zuverlässigen und vielseitigen E‑Bike sind, das sowohl im Alltag als auch auf Abenteuertouren überzeugt. Erlebt uneingeschränkte Mobilität mit dem Endeavour 5+ Trekking-E-Bike: Ausgestattet mit dem innovativen Bosch Smart System und einem kraftvollen 625 Wh Akku, garantiert es bis zu 115 km Reichweite. Die Plus-Serie hebt Flexibilität auf ein neues Level – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 170 kg und dem robusten MIK HD-Träger. Ob Kindersitz oder schwere Lasten, dieses E‑Bike macht alles mit. Für zusätzliche Sicherheit sorgt das optionale Bosch ABS Paket der Advance Ausstattung. Eure Reise kann beginnen!

Lokal
STADTRADELN 2024: Papenburg und Rhede (Ems)

Bürgermeisterin Vanessa Gattung freut sich auf das Stadtradeln und präsentiert das dienstliche E‑Lastenrad der Stadt Papenburg. Bildquelle: Stadt Papenburg
STADTRADELN 2024: Papenburg und Rhede (Ems) treten gemeinsam für den Klimaschutz in die Pedale
Die Klimaschutzregion Papenburg und Rhede (Ems) engagiert sich auch in diesem Jahr wieder aktiv für den Klimaschutz und die Gesundheit. Zum zweiten Mal findet das STADTRADELN landkreisweit im selben Zeitraum statt. Vom 01. bis 21. Juni haben die Kommunen die Gelegenheit, sowohl am deutschlandweiten Wettbewerb des Klima-Bündnisses als auch am landkreisweiten Wettbewerb teilzunehmen.
Gemeinsam für eine bessere Umwelt
Bürgermeisterin Vanessa Gattung freut sich besonders auf das STADTRADELN 2024: “Gemeinsam radeln wir für eine bessere Umwelt und fördern gleichzeitig unsere Gesundheit. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich anzuschließen, ein starkes Zeichen für den Klimaschutz zu setzen und sich neue positive Gewohnheiten anzueignen.”
So funktioniert die Teilnahme:
-
Registrierung: Interessierte melden sich auf der Webseite www.stadtradeln.de für ihre Kommune an. Sie können einem bestehenden Team beitreten oder ein eigenes Team gründen.
-
Radeln: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fahren so oft wie möglich mit dem Fahrrad – sei es zur Arbeit, zur Schule, zum Kindergarten oder in der Freizeit.
-
Kilometer eintragen: Fleißige Radelnde tragen ihre gefahrenen Kilometer online ein oder nutzen die STADTRADELN-App. Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Internetzugang können ihre Kilometer in der begleitenden Broschüre eintragen, die unter anderem im Bürgerbüro und im historischen Rathaus ausgelegt sind. Die Abgabefrist für die Kilometerangaben endet am 28. Juli.
Veranstaltungen und Aktionen
Im Aktionszeitraum finden verschiedene Touren statt, die vom ADFC Papenburg geleitet werden. Diese Touren bieten eine hervorragende Gelegenheit, gemeinsam die Region zu erkunden und sich mit anderen Radfahrbegeisterten auszutauschen.
Wer kann teilnehmen?
Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Papenburg und der Gemeinde Rhede (Ems) sowie Personen, die dort arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen, sind zur Teilnahme eingeladen. Die gemeinsame Teilnahme fördert nicht nur den Klimaschutz, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl in der Region.
Nutzen Sie die Chance, ein Zeichen für den Klimaschutz zu setzen und gleichzeitig etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Melden Sie sich jetzt an und treten Sie in die Pedale für eine bessere Zukunft!
Anzeige

Zweirad Meyer wünscht allen Teilnehmern viel Erfolg und Spaß beim STADTRADELN 2024!
Wir bewundern euer Engagement für den Klimaschutz und die Gesundheit und sind stolz darauf, Teil dieser großartigen Initiative zu sein. Möge euch der Wind stets den Rücken stärken und die Sonne euch den Weg erhellen, während ihr durch Papenburg und Rhede (Ems) radelt.
Das Team von Zweirad Meyer steht euch bei allen Fragen rund ums Fahrrad gerne zur Verfügung. Besucht uns in unserem Ladengeschäft und lasst euch von unserer breiten Auswahl und unserem fachkundigen Service begeistern.
Gemeinsam setzen wir ein starkes Zeichen für den Klimaschutz und zeigen, wie viel Spaß es machen kann, sich für eine bessere Umwelt einzusetzen. Wir freuen uns darauf, euch auf eurer Fahrt zu begleiten und euch dabei zu unterstützen, eure Ziele zu erreichen.
Auf geht’s, liebe Teilnehmer – tretet kräftig in die Pedale und genießt eure Fahrt beim STADTRADELN 2024!
Mit sportlichen Grüßen,
Das Team von Zweirad Meyer aus Papenburg

Bist du bereit für das STADTRADELN 2024? Wir von Zweirad Meyer unterstützen dich auf deiner Fahrt für den Klimaschutz und die Gesundheit! Besuche unser Ladengeschäft in Papenburg und entdecke eine breite Auswahl an Fahrrädern für jeden Bedarf und Geschmack.
Unsere kompetenten Mitarbeiter stehen bereit, um dir bei der Auswahl des perfekten Fahrrads für deine Teilnahme am STADTRADELN zu helfen. Egal, ob du ein sportliches Mountainbike, ein zuverlässiges Trekkingrad oder ein komfortables E‑Bike suchst, bei uns wirst du fündig.
Zusätzlich bieten wir eine erstklassige Werkstatt für Reparaturen, Wartungen und individuelle Anpassungen an deinem Fahrrad. So bist du bestens ausgerüstet, um die Herausforderungen des STADTRADELNS mit Leichtigkeit zu meistern.
Besuche uns noch heute und lass dich von unserer großen Auswahl und unserem exzellenten Service überzeugen. Gemeinsam treten wir in die Pedale für eine bessere Zukunft!